Dies gibt das „Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten“ vor, mit dem eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wird.
Dies trifft zwar nur einige unserer Mitglieder. Dennoch kann es sein, dass Unternehmen, die der Berichtspflicht unterliegen, von ihren Zulieferern und Subunternehmen Informationen zu deren Nachhaltigkeitsleistungen einfordern. Deshalb empfiehlt der „Rat für Nachhaltige Entwicklung“, dass KMU auch dann ihre nichtfinanziellen Leistungen dokumentieren sollten, wenn sie nicht der gesetzlichen Pflicht unterliegen.
Die Unternehmen müssen ihre wesentlichen Risiken in Sachen Nachhaltigkeitdarstellen und über Konzepte berichten, welche sie mit Blick auf diese Belange verfolgen. Um sie in der Erfüllung der Berichtspflicht zu unterstützen, hat der Rat für Nachhaltige Entwicklung seinen Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) aktualisiert. Anhand von 20 Kriterien wird ein Einstieg mit sehr niedrigschwelligem Standard für die Berichterstattung geboten. Die aktuelle Version steht für Sie zum Download bereit.