Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen

Das Land Baden-Württemberg unterstützt mit Finanzmitteln des Bundes Sie als energieintensives kleines oder mittleres Unternehmen beziehungsweie Sie als Soloselbstständige und Soloselbstständigen, wenn Sie von den sprunghaft gestiegenen Energiekosten im Jahr 2022 infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine besonders betroffen und dadurch in Ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind.

Sie bekommen die Förderung als Entlastung für Ihre Energiemehrkosten, die Ihnen – wahlweise – im gesamten Jahr 2022 (Zeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2022) oder im 2. Halbjahr 2022 (Zeitraum 1.7.2022 bis 31.12.2022) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entstanden sind. Sie bekommen die Förderung als einmaligen Zuschuss.

Die rechtlichen Voraussetzung, die Fördersätze und die Anträge finden Sie hier: Härtefallhilfen Energie KMU

Die Einreichungsfrist für den Antrag ist der 15.6.2023

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