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Förderprogramm Industrielle Bioökonomie

In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche bioökonomische Produkte und Verfahren im Labormaßstab entwickelt, mit denen fossile Rohstoffe, in vielen Fällen unter Nutzung biobasierter Rest- und Abfallstoffe, ersetzt, Treibhausgasemissionen minimiert und Beiträge zur Erschließung neuer Wertschöpfungsketten geleistet werden konnten.

Ziel ist es nun, die zugrundeliegenden innovativen Prozesse im industriellen Maßstab breit umzusetzen und weitere Beispielregionen für die industrielle Bioökonomie zu etablieren. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt daher mit seinem Förderprogramm Industrielle Bioökonomie den Transfer bioökonomischer Produkte und Verfahren in die industrielle Praxis.

WAS WIRD GEFÖRDERT?

Gefördert werden insgesamt drei Förderbausteine.

  • Im Baustein A wird die Nutzung existierender öffentlicher oder privater Multi-Purpose-Anlagen in Deutschland sowie in Europa zur Erprobung und Weiterentwicklung eigener Verfahren der industriellen Bioökonomie gefördert.
    • Die Förderung umfasst beispielsweise Nutzungsentgelte für Anlagen, Vertragsverhandlungen für die Nutzung dieser Anlagen, Abstimmungsprozesse, Schutzrechtsvereinbarungen mit Anlagenbetreibern, die Betreuung der Abläufe durch eigenes Personal vor Ort, die Erlangung, Validierung und Verteidigung von Patenten und anderen immateriellen Vermögenswerten sowie Innovationsberatungsdienste.
  • Im Baustein B werden vorbereitende Tätigkeiten für die Errichtung unternehmenseigener Single-Purpose-Demonstrationsanlagen der industriellen Bioökonomie gefördert.
    • Hierzu zählen Durchführbarkeitsstudien zur Errichtung der Demonstrationsanlagen und die Vorbereitung der Markteinführung .
  • Im Baustein C wird die Integration von neuen skalierten biobasierten Produkten und Verfahren in regionale industrielle Wertschöpfungsnetze bis zum TRL 8 gefördert.
    • Die Förderung umfasst Durchführbarkeitsstudien zur Bewertung und Analyse des Potenzials für den Aufbau neuer bioökonomischer Wertschöpfungsnetze, Beratungsdienste für die Bewertung von Prozessen, den Aufbau eines wertschöpfungsnetzübergreifenden Innovationsmanagements und die Ausarbeitung von Konzepten für die Integration von biobasierten Produkten und Verfahren in industrielle Wertschöpfungsnetze, Transfermaßnahmen und experimentelle Entwicklung zur weiteren Skalierung von neuen Verfahren in und für den industriellen Alltag sowie die Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen.


WER WIRD GEFÖRDERT?

Der Baustein A adressiert Start-ups und kleine mittelständische Unternehmen (KMU) sowie mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten und in Ausnahmefällen auch Großunternehmen. Forschungseinrichtungen können als Kooperationspartner von Unternehmen mitwirken.

Der Baustein B richtet sich an gewerbliche Unternehmen jeder Größe. Die Unternehmen können allein oder auch zusammen mit Forschungseinrichtungen im Konsortium Anträge einreichen.

Der Baustein C richtet sich an Verbünde entlang regionaler industrieller Wertschöpfungsketten oder -netze bestehend in erster Linie aus Industrieunternehmen, die bestrebt sind, skalierte biobasierte Produkte und Verfahren in industrielle Wertschöpfungsnetze zu integrieren. Großunternehmen werden insbesondere im Verbund mit KMU gefördert. Zudem richtet sich der Baustein an Managementeinrichtungen (z.B. Innovationsagenturen, Technologiezentren, Verbände, Vereine, Forschungseinrichtungen, Stiftungen, Kammern und Einrichtungen der regionalen Wirtschaftsförderung), die die Innovationscluster organisieren. Unternehmen können allein oder auch zusammen mit Forschungseinrichtungen bzw. Hochschulen Anträge einreichen.


WIE WIRD GEFÖRDERT?

Im Baustein A erfolgt die Förderung je nach Art der Antragsteller und Fördermaßnahme als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) Anlage 1 oder nach der „De-minimis Verordnung“, einer europäischen Förderregelung, die unter anderem Grenzen für Förderhöhen setzt.

Im Baustein B wird grundsätzlich auf Basis der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) Anlage 1, gefördert. Die Durchführung von Markteinführungsmaßnahmen erfolgt über eine Förderung nach dem De-minimis Verfahren.

Im Baustein C erfolgt die Förderung je nach Art der Antragsteller und Fördermaßnahme als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) Anlage 1 oder nach der „De-minimis Verordnung“, einer europäischen Förderregelung, die unter anderem Grenzen für Förderhöhen setzt.

Die Förderhöhe für Projektkosten und -ausgaben richtet sich nach den in der Förderrichtlinie zur Industriellen Bioökonomie festgelegten Fördersätzen, die je nach Fördermodul und Art der Antragsteller variieren.

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