Beim BAFA sind nun Anträge auf Zuschusszahlungen wegen hoher Energiekosten möglich. Wir geben Ihnen eine kurze Übersicht zum Antragsverfahren und seinen Voraussetzungen.
Am 14. Juli 2022 hat die Europäische Kommission die vierte Säule des Maßnahmenpakets der Bundesregierung für Unternehmen genehmigt, die besonders von den Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine betroffen sind.
Antragsberechtigte energie- und handelsintensive Unternehmen können einen Zuschuss zu ihren gestiegenen Erdgas- und Stromkosten von bis zu 50 Millionen Euro erhalten. Das Hilfsprogramm hat ein geplantes Volumen von insgesamt bis zu 5 Milliarden Euro. Das Programm wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzt. Die Antragstellung ist seit dem 15. Juli 2022 möglich.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind grundsätzlich Unternehmen solcher Branchen, die im Anhang I der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) verzeichnet sind (siehe Anlage A des Merkblatts, das sie hier herunterladen können). Zusätzlich muss es sich um einen energieintensiven Betrieb mit Energiebeschaffungskosten von mindestens 3 Prozent bezogen auf den Produktionswert im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr handeln.
Ein Zuschuss für den Zeitraum Februar bis September 2022 kommt dann in Frage, wenn sich die Energiebezugspreise in diesem Zeitraum gegenüber den Preisen im gesamten Kalenderjahr 2021 mindestens verdoppelt haben. Die Zuschüsse variieren dann je nach betrieblicher Betroffenheit zwischen 20 und 70 Prozent der Mehrkosten, welche sich aus der Multiplikation des tatsächlichen Verbrauchs in 2022 und dem den doppelten Wert der Energiebezugspreise von 2021 übersteigenden Energiepreis ergeben.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt mit der Frist 31.08.2022 über ein Online-Antragsverfahren beim BAFA. Nun liegt auch ein ausführliches Merkblatt für dieses Zuschussprogramm, herausgegeben vom BAFA, vor. Dieses können Sie hier herunterladen. Auf Seite 29 sind sämtliche Antragsvoraussetzungen in einer übersichtlichen Checkliste aufgelistet.
Es ist zu empfehlen, die Antragsberechtigung kurzfristig zu prüfen, um den engen Zeitplan einer möglichen Antragstellung überhaupt noch einhalten zu können. Die Richtlinie, weiterführende Hinweise und den Link zur Antragsplattform finden Sie hier.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie gerne dem beigefügten Rundschreiben des BDI.
Text: Südwesttextil