Die Bundesagentur für Arbeit informiert

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat umfangreiche Informationen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld zusammengestellt.

Sie finden sie auf der Webseite der BA hier. Die Informationen werden fortlaufend aktualisiert und an die gültige Rechtslage angepasst:

Sie finden dort unter anderem:

  • Das Merkblatt für Arbeitgeber zur Kurzarbeit.
  • Zwei Videos, die die Voraussetzungen und die Beantragung von Kurzarbeitergeld erklären.
  • Den Vordruck zur Anzeige von Kurzarbeit. Der unterzeichnete Vordruck muss dann bei der Arbeitsagentur eingereicht werden. Kurzarbeitergeld können Sie online auch über den eService der BA anzeigen. (Hinweis: Betriebe müssen Kurzarbeitergeld zunächst bei der Arbeitsagentur anzeigen. Erst danach können sie es beantragen.)
  • Das Formular zur Beantragung von Kurzarbeitergeld. Den Antrag können Sie ebenfalls online über eServices einreichen.
  • Das Merkblatt Kurzarbeitergeld – Informationen für Arbeitnehmer
  • Eine Info-Hotline der BA für Arbeitgeber steht Montags bis Freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr bereit unter: 0800 45555 20
  • Unter Dienstellensuche finden Sie die zuständige Arbeitsagentur vor Ort.

Weitere Informationen für Kundinnen und Kunden hat die BA hier veröffentlicht:

FAQs zu den wichtigste Fragen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus von Teilnehmende an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sowie von Trägern finden Sie hier.

Weitere finanzielle Hilfen können ggf. nach dem Infektionsschutzgesetz beantragt werden. Das betrifft insbesondere Erstattungen für Personen, die sich in Quarantäne befinden oder die einem beruflichen Tätigkeitsverbot unterliegen. Ebenfalls sind auch Hilfen für Selbstständige möglich, deren Betrieb oder Praxis aufgrund von Quarantänemaßnahmen oder Tätigkeitsverboten ruht. Informationen hierzu finden Sie u. a. im Pandemie-Leitfaden der BDA (vgl. Rundschreiben II/041/20 vom 13. März 2020). Für Erstattungen und Hilfen nach dem Infektionsschutzgesetz sind die Länder verantwortlich. Eine Liste mit den zuständigen Behörden und Ansprechpartnern finden Sie in der Anlage.

Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben ein „Maßnahmepaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus“ vorgestellt. Eine Übersicht über die finanziellen Hilfen für Unternehmen finden Sie hier auf der Webseite des Bundeswirtschaftsministeriums und hier auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums.

Dort finden Sie unter anderem:

  • Telefonnummern zu den Hotlines des Bundesgesundheitsministeriums und Bundeswirtschaftsministeriums sowie Fördermaßnahmen
  • Einen Link zur Förderdatenbank hier, unter der Sie einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union erhalten. Unter dem Stichwort „Corona“ finden Sie über die Suchfunktion aktuelle Förderprogramme
  • Informationen zu den steuerpolitischen Maßnahmen
  • Informationen zu den Programmen für Liquiditätshilfen der KfW
  • FAQs unter anderem zum Hilfsprogramm und zu den Folgen für die Wirtschaft

Außerdem: Hier finden Sie alle Infos rund um die angekündigte Hilfe der Landesregierung für die Rettungsschirme für Unternehmen.

PM---Jobcenter-und-Arbeitsagenturen-arbeiten-weiter.pdf

PM-Bundesagentur-für-Arbeit.pdf

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