Unterstützt werden vor allem Langzeitarbeitslose, junge Menschen ohne Berufsausbildung, Alleinerziehende, ältere Menschen und Migranten beim Arbeitsmarktzugang. Ergänzt wurde das Programm und eine Qualifizierungskomponente.
Wie funktioniert PAT PLUS nun: Unternehmen erhalten einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt von bis zu 75 Prozent für höchstens zwei Jahre. Zudem erhalten sie eine monatliche Förderprämie von 400 Euro, die sich aus den ersparten Kosten zur Unterkunft der Jobcenter ergeben. Weiterhin stellt das Land gemeinsam mit den Stadt- und Landkreisen eine sozialpädagogische Fachkraft zur Verfügung, die zur Betreuung und Beratung der Beschäftigten und als Ansprechpartner der Unternehmen dient.
Die Qualifizierungskomponente einen Betrag von 1 000 Euro für maximal zwei arbeitsplatzbezogene Qualifizierungen für den Arbeitgeber sowie eine Erfolgsprämie von maximal zwei Mal 100 Euro für den Arbeitnehmer bei Abschluss einer Qualifizierung. So kann beispielsweise der Erwerb eines Stapler-Führerscheins gefördert werden.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier sowie im zum Download bereitgestellten Flyer.
Bei Interesse an einer Beteiligung stehen ebenso die jeweils ortsansässigen Jobcenter in den Gemeinden zur Verfügung.
PuMa
Ein weiteres Programm zur Gewinnung von Arbeitskräfte stellt das als Pilotprojekt in Baden-Württemberg gestartete PuMa dar. Das Bundesarbeitsministerium und die Bundesagentur für Arbeit wollen mit dem „Punktebaiserten Modellprojekt für ausländische Fachkräfte (PuMa) den Unternehmen ermöglichen, ausländische Fachkräfte aus Ländern außerhalb der EU in allen Ausbildungsberufen einzustellen
Um Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu bekommen, müssen ausländische Fachkräfte insgesamt 100 Punkte nachweisen. Diese können sie durch verschiedene Kombinationsmöglichkeiten bestimmter Kriterien erreichen.
Dazu gehören z. B. Deutschkentnisse, Voraufenthalte in Deutschland und in der EU, Verwandtschaft in Baden-Württemberg aber auch Englisch- und Französischkentnisse. Um an PuMa teilnehmen zu können, benötigen ausländische Fachkräfte einen anerkannten Berufsabschluss bzw. eine Teilanerkennung.
Der örtliche Arbeitgeber-Service ist der Ansprechpartner bei allen weiteren Fragen.