Steuerliche Forschungsförderung

Seit dem 16.09.2020 können Unternehmen bei der vom BMBF beauftragten „Bescheinigungsstelle Forschungszulage“ (BSFZ) Bescheinigungen für FuE-Vorhaben beantragen und damit beim jeweils zuständigen Finanzamt den Antrag auf Forschungszulage stellen.

Vor diesem Hintergrund veranstaltet die BSFZ in den kommenden Wochen gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen eine virtuelle Roadshow. Ziel ist es, Unternehmen alles Wichtige rund um die Steuerliche Forschungsförderung zu präsentieren und Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu beantworten.

Zu folgenden Themen werden Informationen vermittelt:

  • Einführung Steuerliche Forschungsförderung und Forschungszulagengesetz: Anspruchsberechtigung, begünstigungsfähige FuE-Vorhaben und das zweistufige Antragsverfahren,
  • das Antragsverfahren bei der BSFZ: Antragsformular, Prüfkriterien und Beispiele für FuE-Tätigkeiten,
  • der Antrag auf Forschungszulage: Förderfähige Aufwendungen, Bemessungsgrundlage, Fördersatz und das Verfahren beim Finanzamt.

Wenn Sie an einer Teilnahme interessiert sind, können Sie sich hier für die ersten Termine registrieren lassen.

Weitere Infos finden Sie auf den Webseiten der BSFZ und des Bundesministeriums der Finanzen.

Hohenstein_Factsheet_Forschungszulagengesetz_10_2020.pdf

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