Der Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg wird an im Land ansässige kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung vergeben für beispielhafte Leistungen bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technologischer Dienstleistungen oder bei der Anwendung moderner Technologien in Produkten, Produktion oder Dienstleistungen.
„Mit dem Innovationspreis des Landes zeichnen wir den Ideenreichtum und die Kreativität unseres Mittelstandes aus. Denn er ist das Rückgrat unserer Wirtschaft. Unser Ziel ist es, die klugen Köpfe wie auch die führende technologische Position unserer Südwestwirtschaft sichtbar zu machen und anderen Mut, Neugier und Phantasie für Veränderungen zu geben“, so Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut.
Auch im Jahr 2019 vergibt das Land Baden-Württemberg Preisgelder von insgesamt 50.000 Euro sowie Urkunden. Daneben vergibt die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH einen Sonderpreis im Rahmen des Landeswettbewerbs in Höhe von 7.500 Euro, der sich gezielt an junge Unternehmen richtet.
Bewerbungen können bis zum 31. Mai 2019 eingereicht werden. Bewerben können sich kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung mit Sitz in Baden-Württemberg und einem Jahresumsatz bis zu 100 Mio. € und max. 500 Beschäftigten. Der Sonderpreis richtet sich an junge Unternehmen, die nicht älter als 10 Jahre sind und mit bis zu 100 Beschäftigten einen Umsatz von max. 10 Mio. € erzielen.
Weitere Informationen zum Wettbewerb sowie die Ausschreibungsunterlagen finden Sie hier sowie in der Ausschreibung, die Sie in der Anlage an diese Nachricht zum Download finden.