Leitfaden für nachhaltige Textilbeschaffung

Die Pressemitteilung im originalen Wortlaut können Sie hier und den Leitfaden hier abrufen.

Überblick über den Leitfaden der Bundesregierung für nachhaltige Textilbeschaffung

Grundlegend bezieht sich der Leitfaden auf folgende Produktgruppen:

  • Bekleidungstextilien und Wäsche: Oberbekleidung (z. B. Blusen, Hemden, Hosen, T-Shirts), Fleece-Jacken, Kittel und Dienstuniformen, Funktionstextilien (z. B. Jacken), Unterwäsche und Socken, Accessoires (z. B. Halstücher, Mützen, Kappen und Handschuhe)
  • Bettwaren: gefüllte Steppdecken, Matratzenschoner, Matratzenauflagen, Topper, Encasement für Matratzen, Zudecken, Kissen und Schlafsäcke
  • Bettwäsche: Laken, Bezüge für Kopfkissen und Zudecken, Encasement für Bettwäsche, Textilien zwischen Bettlaken und Matratzen (ungefüllte Matratzenschoner)
  • Matratzen

Eine Vielzahl von Textilien und textilen Produkten sind aber auch explizit aus dem Leitfaden ausgenommen. So fallen nicht in den Geltungsbereich:

  • Haus- und Heimtextilien (z. B. Gardinen, Tisch- und Handtücher)
  • textile und Leder-Schuhe
  • Taschen und Rucksäcke
  • Materialien, Accessoires und Applikationen aus PVC
  • Mobiliar mit textilen Anteilen (z. B. gepolsterte Sitzmöbel mit textilen Bezugsstoffen wie Sessel, Sofa, Bürostühle, etc.)
  • textile Outdoorartikel (z. B. Zelte und Aufbewahrungshüllen)
  • textile Reinigungstücher (z. B. Fenstertücher, Einweg-Vliestücher u. a.)
  • Textilerzeugnisse mit Elektronik-Komponenten
  • technische Textilien (z. B. Sitzpolster in Fahrzeugen, Gewebe im Karosseriebau u. a.)
  • textile Bodenbeläge
  • Sondertextilien, insbesondere einsatzrelevante Bekleidungs- und Ausrüstungsartikel (z. B. Militär- und Polizeiausrüstung, Schutzkleidung für u. a. Feuerwehren, Schutz- und Schusswesten, Chemikalienschutzanzüge, Kühlanzüge, spezielle Handschuhe, Feuerwehr-Sicherheitsgurte und Schlagschutzhosen, usw.)

Der Leitfaden enthält die für öffentliche Auftraggebende wesentlichen Definitionen und Informationen zur Einbeziehung von ökologischen und sozialen Anforderungen bezüglich Faserproduktion und der Herstellungsphase in den Vergabe- und Vertragsunterlagen. Aspekte, die auf den Transport, die Verpackung oder die End-of-Life-Phase eingehen, sollen zwar bei der Beschaffung berücksichtigt werden, sind allerdings nicht im Leitfaden adressiert.

Der Nachweis für die Einhaltung der Anforderungen wird u. a. auf das Vorliegen von Umweltzeichen oder anderen geeigneten Nachweisen abgestellt. An folgenden Umweltzeichen und Anforderungen orientiert sich der Leitfaden:

  • Für Oberbekleidung, Wäsche, Bettwaren und Bettwäsche: Blauer Engel (DE-ZU-154), GOTS, Naturtextil IVN zertifiziert BEST, Made in Green by OEKO-Tex®, EU-Umweltkennzeichen (nur in Teilen)
  • Für Matratzen: Blauer Engel (DE-ZU-119), GOTS
  • Für alle – betreffend der sozial-verantwortlichen Textilherstellung: Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), weiteren ILO-Übereinkommen und -Empfehlungen, Sozial- oder Umweltzeichen als Nachweise für die Einhaltung von Sozialstandards (z. B. Better Cotton Initiative (BCI), Fairtrade-Textilstandard, Fair Wear Foundation und weitere), Grüner Knopf, aktuelle Standards und Umsetzungsanforderungen des Bündnisses für nachhaltige Textilien, OECD Due Diligence Guidance for Responsible Supply Chains in the Garment and Footwear Sector

Der Leitfaden versteht sich ganz klar als Empfehlung zu den allgemeinen Anforderungen und technischen Spezifikationen, die bei der Beschaffung berücksichtigt werden müssen. Die spezifischen Qualitätsanforderungen werden bei jeder Ausschreibung individuell festgelegt. Diese wurden im Leitfaden aber nicht dargestellt und sollen ggf. vor der Berücksichtigung der im Leitfaden aufgeführten sozialen und ökologischen Kriterien mitbedacht werden.

Die im Leitfaden enthaltenen Formulierungsvorschläge für die Vergabeunterlagen können der ausschreibenden Stelle, z. B. den Beschaffungsstellen des Bundes (z. B. Beschaffungsstellen der Bundeswehr, BAM, Beschaffungsamt des BMI), als Kopiervorlage dienen.

Hintergrundinformationen zum Leitfaden:

  • Das Beschaffungsvolumen für textile Produkte aller vier zentralen Beschaffungsstellen des Bundes beträgt 99,61 Mio. Euro/Jahr (Zeitraum Durchschnittswert: 2010 – 2014).
  • Diese Summe bezieht sich auf textile Produkte aus reinen Geweben oder Mischgeweben aus Naturfasern (z. B. Baumwolle, Wolle), künstlichen Zellulosefasern (z. B. Viskose, Modal, Lyocell) und chemischen Fasern (z. B. Polyacryl, Polyester).
  • Evaluationszyklus des Leitfadens: alle 4 Jahre.

Leitfaden-der-Bundesregierung-Stand-Oktober-2020.pdf

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