Das Verpackungsgesetz ersetzt die bisherige Verpackungsverordnung. Der Hauptunterschied zum bisherigen Rechtszustand liegt in der Registrierungspflicht der Hersteller und Händler in der Datenbank „LUCID“ bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Da dieses Register ab dem 1. Januar 2019 öffentlich einsehbar ist, drohen bei Nicht-Registrierung neben Bußgeldern auch Verkaufsverbote und Abmahnungen. Es ist daher sehr wichtig, dieser Registrierungspflicht nachzukommen.
Die zentralen Pflichten haben sich nicht geändert, aber es gibt auch neue Regelungen, wie z. B., dass recyclinggerechtes Design belohnt werden muss und es neue Anforderungen im Sinne einer Transparenz gibt, die über die Zentrale Stelle Verpackungsregister erfüllt werden – wie die Registrierung der Hersteller und die Datenmeldung zur Systembeteiligung. Die Unternehmen sollten sich daher bereits im 4. Quartal 2018 registrieren.
Die Zentrale Stelle hat jetzt eine Orientierungshilfe zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen veröffentlicht (siehe Download). Hintergrund ist die in § 21 Verpackungsgesetz vorgesehene Veröffentlichung eines Mindeststandards für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister zum 1. September 2019. Die nun veröffentlichte Orientierungshilfe konturiert den Rahmen des Mindeststandards, der dann anhand des technischen Fortschritts jährlich überprüft und fortgeschrieben werden wird. Diese Orientierungshilfe stellt somit die Vorstufe der eigentlichen Anreizsetzung dar, die dann im nächsten Schritt durch die Systeme erfolgt.
Auf der Internetseite der „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ finden Sie unter dem Menüpunkt „Information & Orientierung“ sehr hilfreiche und verständliche Information zu den wichtigsten Punkten des neuen Verpackungsgesetzes und unter „Hilfe & Erklärung“ hilfreiche Dokumente wie ein „How-To-Guide“ für die Beantwortung der zehn wichtigsten Fragen. Darüber hinaus werden kurze Videos, die über die Unternehmenspflichten bezüglich des Verpackungsgesetzes informieren, bereitgestellt.
Die Fäden laufen in der Registerdatenbank im Verpackungsregister „LUCID“, der Zentralen Stelle Verpackungsregister, zusammen. Dort können die Hersteller, die Verpackungen an einem System beteiligen müssen, ihre Registrierung vornehmen.