Lange war um das umstrittene Vorhaben gerungen worden nun ist es offiziell: Der Bundestag hat am vergangenen Freitag, dem 11.06. das lange diskutierte Gesetz zur Einhaltung von Menschenrechten in Lieferketten beschlossen.
Ab Januar 2023 werden global agierende Unternehmen verpflichtet gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße bei ihren Zulieferern vorzugehen. Dies erfolgt stufenweise, so sind zunächst Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeiter in der Pflicht, ab dem Januar 2024 sind von diesem Gesetz dann ebenfalls Unternehmen mit 1.000 oder mehr Arbeitnehmenden betroffen. Die Verantwortung der Unternehmen soll sich nach dem Willen der Regierung künftig auf die gesamte Lieferkette erstrecken, differenziert nach den Einflussmöglichkeiten.
Die Verpflichtung soll sich auf den eigenen Geschäftsbereich sowie unmittelbare Zulieferer erstrecken. Mittelbare Zulieferer sollen ebenfalls einbezogen werden, sobald das Unternehmen von Menschenrechtsverletzungen Kenntnis erhält, auch ausländische Unternehmen mit Zweigniederlassung oder Tochterunternehmen in Deutschland sollen einbezogen werden. Bei Verfehlungen drohen Bußgelder von bis zu zwei Prozent des jährlichen Umsatzes.
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