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Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz – nun noch attraktiver für kleine Unternehmen

Die EEW-Richtlinie enthält mehrere Module – für kleine und große Unternehmen. Gefördert werden unter anderem Investitionen in

  • hocheffiziente Anlagen,
  • Prozesswärme aus erneuerbaren Energien und Strom,
  • Soft- und Hardware für Energiemanagementsysteme,
  • technologieoffene Maßnahmen zur Dekarbonisierung von Anlagen und Prozessen sowie
  • die Erstellung von Transformationskonzepten für ganze Unternehmen.


Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten einen Förderbonus von 10 (mittlere Unternehmen) bzw. 20 Prozent (kleine Unternehmen). Die Prozentangabe bezieht sich auf die Beschaffungskosten der förderfähigen Investition.

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