Der Förderpreis Nachwachsende Rohstoffe und der Ernst-Pelz-Preis gehören seit über 25 Jahren zu den bedeutendsten Auszeichnungen in der Förderung Nachwachsender Rohstoffe. Seit 1992 werden die mit je 10.000 Euro dotierten Preise jährlich in Kooperation mit C.A.R.M.E.N. e.V. vergeben.
Die Preisverleihung beider Preise findet im Rahmen des Festaktes des 28. C.A.R.M.E.N.-Symposiums am 6. Juli 2020 in Würzburg statt. Bewerbungen für beide Auszeichnungen können ab sofort bei C.A.R.M.E.N. e.V. eingereicht werden. Bewerbungsschluss ist der 30. April 2020.
Förderpreis Nachwachsende Rohstoffe
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vergeben jährlich im Wechsel den Förderpreis Nachwachsende Rohstoffe in Höhe von 10.000 Euro.
Der Preisträger wird von den Ministerien auf Vorschlag des Preiskuratoriums bestimmt. Dieses besteht aus Vertretern beider Ministerien sowie sechs weiteren Mitgliedern, nämlich Vertretern aus der Umweltverwaltung, der Deutschen Bundesstiftung Umwelt oder sonstiger Umweltorganisationen, des Bayerischen Bauernverbandes, der Wissenschaft und der Wirtschaft.
Ernst-Pelz-Preis
Die Ernst-Pelz-Stiftung vergibt als Stifter in Kooperation mit C.A.R.M.E.N. e.V. jährlich einen Preis für besondere Verdienste um die Förderung Nachwachsender Rohstoffe in Höhe von 10.000 Euro.
Das Preiskuratorium besteht aus dem Stifter des Preises sowie aus sechs weiteren Mitgliedern, nämlich Vertretern der Wissenschaft bzw. des Umweltbereichs, des Bayerischen Bauernverbandes, der Wirtschaft sowie des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Zielsetzung der Preise
Die Auszeichnungen würdigen die Entwicklung eines neuen Produkts oder einer neuen Produktgruppe auf Basis heimischer Nachwachsender Rohstoffe. Auch herausragendes Engagement, durch das heimische Nachwachsende Rohstoffe in bedeutender Weise gefördert werden, kann durch die Preise honoriert werden. Die Leistung bzw. das Produkt muss in der Bewerbung detailliert beschrieben werden. Dabei sollen sowohl der Beitrag zur umweltverträglichen stofflichen oder energetischen Nutzung heimischer Nachwachsender Rohstoffe, als auch der innovative Charakter der Leistung bzw. des Produkts und seine technische Originalität klar erkennbar werden. Von Vorteil ist es, den Gedanken der Kreislauwirtschaft umzusetzen, sowie eine relevante wirtschaftliche Bedeutung für Industrie und/oder Land- und Forstwirtschaft aufzuzeigen. Letztlich kann ein Ausblick auf das weitere Vorgehen, z.B. neue Forschungsvorhaben oder Produktentwicklungen, gegeben werden.
Wie kann man teilnehmen?
Für die beiden Preise können sich Personen, Unternehmen, Institutionen oder Kommunen bewerben. Voraussetzung für die Bewerbung ist ein aussagekräftiges Profil der erbrachten Leistung bzw. des Produkts über das Online-Formular. Das ausgefüllte Formular ist zusammen mit maximal einer weiteren Datei (JPG, PNG oder PDF) online einzureichen. Eine eingereichte Bewerbung wird bei der Auswahl beider Preise berücksichtigt. Nähere Informationen finden Sie hier.
Bewerbungsschluss ist der 30. April 2020.