Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am Mittwoch, 30. März 2022, die Frühwarnstufe des Gas-Notfallplans ausgerufen. Diese Frühwarnstufe ist nicht mit Markteingriffen verbunden.
Hintergrund der Ausrufung der Frühwarnstufe durch Wirtschaftsminister Habeck ist die Ankündigung Russlands, Gas und Öl nur noch gegen Zahlung in Rubel zu liefern. Damit hatte Russlands Präsident Putin auf die Sanktionen nach dem russischen Angriff auf die Ukraine reagiert. G7-Staaten wie Deutschland lehnen dies ab und verweisen darauf, dass die Verträge eine Bezahlung in Euro und Dollar vorsähen. Es gebe mehrere Äußerungen von russischer Seite, dass wenn nicht in Rubel gezahlt werde, die Lieferungen eingestellt würden, sagte Habeck in Berlin. Es werde ein Krisenteam eingerichtet, das die Lage täglich bewerte.
Die heutige Entscheidung für Wirtschaft und Verbraucher bedeutet noch keine Einschränkungen. „Es gibt aktuell keine Versorgungsengpässe“, sagte Habeck. „Dennoch müssen wir die Vorsorgemaßnahmen erhöhen, um für den Fall einer Eskalation seitens Russlands gewappnet zu sein.“ Aus Moskau gab es Signale, die darauf hindeuten könnten, dass ein Lieferstopp nicht unmittelbar bevorsteht. Der Bundesverband der Elektrizitätswirtschaft (BDEW) forderte, sich nun auch auf die Notfallstufe als dritte und letzte Stufe des Notfallplans vorzubereiten. Erst in dieser Stufe drohen staatliche Versorgungseinschränkungen etwa für die Industrie, die auch das Wirtschaftswachstum in Deutschland schmälern. textil+mode steht im Kontakt zum Bundeswirtschaftsministerium (BMWK), um auf die Systemrelevanz unserer Branche zu dringen.
Hintergrund zum Notfallplan Gas
Die Frühwarnstufe ist nur die erste von drei Krisenstufen. Die genauen Folgen der Frühwarnstufe sowie auch der anderen beiden Stufen entnehmen Sie den Seiten 18-20 des Notfallplans Gas, den wir Ihnen unter Downloads zur Verfügung stellen.
Die Frühwarnstufe verstärkt vor allem die Zusammenarbeit von Behörden und Gasversorgern, um für einen möglichen Gasmangel gewappnet zu sein. „Obwohl aktuell noch keine Mangellage vorliegt, ist es notwendig, dass alle Beteiligten für den Fall einer Lieferunterbrechung mit russischem Erdgas einen klaren Fahrplan zu ihren Rechten und Pflichten haben“, sagte BDEW-Chefin Kerstin Andreae. „Das heißt, wir müssen jetzt die Notfallstufe konkret vorbereiten, denn im Fall einer Lieferunterbrechung muss es schnell gehen.“ Erst in der Notfallstufe müsste vor allem die Industrie mit staatlichen Einschränkungen rechnen. In dieser letzten Stufe käme der Bundesnetzagentur eine entscheidende Rolle zu, die auch im Krisenteam beim Wirtschaftsministerium vertreten ist. Sie übernähme in einer Gasmangellage die Zuteilung der Gasmengen. Ihr Präsident Klaus Müller nannte die Ausrufung der Frühwarnstufe richtig. Ziel bleibe es, eine Verschlechterung der Gasversorgung durch Einsparungen und Zukäufe zu vermeiden. Die Bundesnetzagentur „bereitet sich auf alle Szenarien vor“, so Müller.
Zur Frühwarnstufe seien einige wichtige Punkt wie folgt zusammengefasst:
- Voraussetzungen u. a.: - Gefahr langfristiger Unterversorgung / lang anhaltende niedrige Speicherfüllstände
- Konsequenzen: Europäische Gas-Binnenmarktregeln gelten uneingeschränkt weiter. Die Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber stellen die Versorgung mit Erdgas sicher und nehmen weiter ihre Systemverantwortung durch marktbasierte Maßnahmen wahr (§§ 16, 16a EnWG). Die Gas-Fernleitungsnetzbetreiber geben mindestens einmal täglich Lageeinschätzungen an das BMWK, das seinerseits auch die EU-KOM unterrichtet. Unter Vorsitz des BMWK wird ein „Krisenteam“ gebildet, zu dem bei Bedarf auch die Wirtschaft hinzugezogen werden kann. Die Haftung der Fernleitungsnetzbetreiber für Vermögensschäden ist ausgeschlossen, sofern die Voraussetzungen des § 16 Abs. 2 EnWG vorliegen (vgl. Notfallplan Gas, Seite 14).
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat ein „Frage & Antwort“-Papier zum Notfallplan Gas veröffentlicht, das Sie hier abrufen können.