Unions-Zollkodex – Steuer-ID nicht mehr abgefragt

Laut einer öffentlichen Mitteilung auf der Homepage der Zollverwaltung vom 14. September 2017, die Sie hier abrufen können, wird die Abfrage der Steuer-ID vorerst ausgesetzt.

Die Abfrage der Steueridentifikationsnummer durch die deutsche Zollverwaltung im Rahmen der Neubewertung von Bewilligungen für zollrechtliche Vereinfachungen hat in den vergangenen Monaten zu erheblicher Kritik und Verunsicherung seitens betroffener Unternehmen geführt. In mehreren Stellungnahmen und Gesprächen äußerten Unternehmen und unsere Dachorganisation BDI gegenüber der Generalzolldirektion (GZD) und dem Bundesfinanzministerium (BMF) insbesondere datenschutzrechtliche Bedenken an dem von der Zollverwaltung vorgegebenen „Fragebogen zur Selbstbewertung“. Über die Klage eines Unternehmens gegen sein Hauptzollamt beim Finanzgericht Düsseldorf hatten wir Ihnen zuletzt am 4. September berichtet (siehe hier).

Die Fragekataloge zur Neubewertung sowie für den Antrag auf Erteilung einer AEO-Bewilligung wurden nun überarbeitet und können unter dem oben genannten Weblink abgerufen werden. Die Verwendung der alten Fassung der Fragenkataloge ohne Angabe der Steuer-ID ist ebenfalls zulässig.

Zurück