Innovationsgutscheine Baden-Württemberg

Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland 2008 Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen eingeführt. Das Programm unterstützt Mittelständler bei der Planung, Entwicklung, Umsetzung und Weiterentwicklung von innovativen Produkten, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren. 2012 wurde das Programm um den Innovationsgutschein Hightech Start-up erweitert. Er richtet sich an Hightech-Start-ups bis maximal fünf Jahre nach Gründung und fördert innovative Vorhaben aus den Wachstumsfeldern der Zukunft. 2017 wurden die Innovationsgutscheine Hightech Digital und Hightech Mobilität eingeführt, die etablierte Unternehmen bei der Entwicklung und Realisierung anspruchsvoller digitaler Produkte und Dienstleistungen unterstützen.

Mit den Innovationsgutscheinen des Landes erhalten Sie 2.500, 5.000 oder 20.000 Euro Zuschuss auf eine firmenexterne Entwicklung mit einem Partner Ihrer Wahl. Dieser kann vom In- oder Ausland, ein Unternehmen, ein Ingenieurbüro oder eine wissenschaftliche Einrichtung sein. Neben der Mitarbeitergrenze von 100 gelten auch Umsatzgrenzen. Wichtig zu wissen ist aber vor allem, dass Sie den Antrag einmal im Kalenderjahr stellen können.
Wissen sollten Sie ferner, dass der Antrag innerhalb von nur ca. zwei Stunden gestellt sein wird, sofern Sie sich das Projekt bereits ausgedacht haben und die Projektpartner fest benennen können.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Bild © pixabay

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