Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) beabsichtigt, internationale Kooperationen zum Themengebiet „Kreislauffähige Wertschöpfung“ zu fördern.
Stichtag für Einreichungen: 30. September 2025
Grundlage ist das Fachprogramm „Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit“, welches Forschungsfragen zur Wertschöpfung der Zukunft betrachtet. Der Begriff der Wertschöpfung bezeichnet das koordinierte Zusammenspiel von Kompetenzen, Schlüsseltechnologien und sozialen Prozessen, aus welchen Produkte und Dienstleistungen hervorgehen, die Basis von Wohlstand. Technologische Souveränität ist die Voraussetzung dafür, die Wertschöpfungsprozesse abzusichern. Für die Wettbewerbsposition ist es zudem entscheidend, neue beziehungsweise kommende Entwicklungen, Bedarfe und Veränderungen zu antizipieren. Die vorliegende Bekanntmachung setzt hier an und behandelt Fragestellungen zum Themengebiet „Kreislauffähige Wertschöpfung“.
Wertschöpfungssysteme orientieren sich nicht an nationalen Grenzen. Daher ist zwingend ein internationaler Ansatz erforderlich, um auch systemische Aspekte des Übergangs zu einer kreislauffähigen Wertschöpfung zu betrachten. Dabei sind die Vernetzung der Wertschöpfungspartner, die Dynamik eines Wertschöpfungssystems, die verwendeten Ressourcen ebenso im Fokus wie neue Geschäftsmodelle, die einzusetzenden Technologien und die beteiligten Menschen.
Ein vollständiges Bild kann nur durch die Zusammenarbeit verschiedener Disziplinen in Forschung und Entwicklung erarbeitet werden. Interdisziplinarität ermöglicht es, komplexe Probleme ganzheitlich zu betrachten und innovative Technologien zu entwickeln.
Das Zusammenspiel von etablierten und neuen Technologien muss dabei mit bestehenden Systemen und Prozessen kompatibel sein, um eine nahtlose Integration zu ermöglichen. Neue Ansätze sind zu entwickeln und vorhandene Lücken zu schließen, um den Übergang einer linearen Wertschöpfung hin zu einer kreislauffähigen Wertschöpfung wirtschaftlich sinnvoll und im industriellen Maßstab zu ermöglichen.
1.1 Förderziel
Die vorliegende Förderrichtlinie zielt darauf ab, im Rahmen von Eureka Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte zu fördern und Unternehmen hin zu einer kreislauffähigen Wertschöpfung zu befähigen. Diese kooperativen vorwettbewerblichen Forschungsvorhaben (Verbundprojekte) schaffen mit ihren Produkten, Dienstleistungen und Verfahren eine Basis zur Stärkung der Wertschöpfung in Deutschland und ermöglichen die Entwicklung von Systemen der kreislauffähigen Wertschöpfung. Ein gemeinsames Verständnis von nachhaltigen Produkten, Produktion und Nutzung soll sowohl im Industriebereich (B2B) als auch im Konsumentenbereich (B2C) neu geschaffen werden.
Die Kreislaufwirtschaft ist ein Wirtschaftsmodell, das von seiner Struktur her auf Wiederverwendung, Erneuerbarkeit und langlebige Konstruktion hin ausgerichtet ist. Sie forciert und fördert durch intelligentere Produktgestaltung, Produktionsprozesse und -verfahren die nachhaltigere Nutzung der planetaren Ressourcen, um die Übernutzung natürlicher Ressourcen zu reduzieren. Der Ressourceneinsatz, Emissionen und der Energieeinsatz lassen sich so bereits insgesamt optimieren. Die Kreislaufwirtschaft stellt damit eine Abkehr vom traditionellen, linearen Wirtschaftsmodell dar.
Als Produktions- und Verbrauchsmodell beinhaltet die Kreislaufwirtschaft gemeinsames Teilen, Leasingmodelle, Wiederverwendung, Reparatur, Aufarbeitung, Wiederherstellung und Recycling (R-Strategien). Wenn ein Produkt oder seine Bestandteile das Ende einer Nutzungsdauer erreicht haben, werden wiederverwertbare Materialien und/oder Bestandteile im Wirtschaftskreislauf gehalten, sodass durch Wieder- und Weiterverwendung ein erneuter Mehrwert geschaffen wird.
Die kreislauffähige Wertschöpfung geht über den derzeitigen Stand der Kreislaufwirtschaft hinaus. Sie erfordert neuartige Strategien und Geschäftsmodelle, um die (industrielle) Wertschöpfung in Deutschland und der Europäischen Union (EU) flexibler und widerstandsfähiger zu machen und Möglichkeiten für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung, Wettbewerbsfähigkeit, technologische Souveränität und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern.
Die kreislauffähige Wertschöpfung orientiert sich an den folgenden Grundsätzen:
Vertrauensvolle Zusammenarbeit. Die Grenzen zwischen den Kreisläufen werden verschwimmen, da Material-, Komponenten- und Produktflüsse sowie Produktions- und Dienstleistungsprozesse sowie Daten zunehmend miteinander verknüpft werden.
Kontinuierliche Kreisläufe und R-Strategien. Beispielsweise werden komponentenspezifisch R-Strategien entsprechend dem Materialinhalt und den relevanten zugänglichen Daten entwickelt. Materialien müssen nicht für denselben Zweck wiederverwendet werden, sondern fließen in kontinuierlichen Kreisläufen über verschiedene Sektoren hinweg. Um dies zu ermöglichen, muss die Produktzusammensetzung gemäß ISO 59040 (Product Circularity Datasheet) verfolgt werden. Außerdem sollte auf die Verwendung unbedenklicher Materialien geachtet werden, damit keine giftigen Stoffe in den Kreisläufen sind.
Angepasste Langlebigkeit. Das Produktdesign muss auf Wiederverwendung, Reparatur, Demontage und Recycling ausgerichtet sein. Es muss die voraussichtliche Nutzungsdauer sowie Innovations- und Austauschzyklen eines Produktes berücksichtigen und es muss darauf geachtet werden, welche Teile eines Produktes verbraucht werden und wo die unterschiedlichen Materialien nicht weiterverwertet werden.
Menschen gestalten den Wandel. Unternehmen und Organisationen müssen eine kreislauforientierte Denkweise sowie die entsprechenden Fähigkeiten und Kenntnisse bei ihren Mitarbeitenden aufbauen und entwickeln. Gleichzeitig sollten sowohl innerhalb des Unternehmens als auch organisationsübergreifend Strukturen geschaffen werden, die es den Mitarbeitenden ermöglichen, diese Fähigkeiten wirksam einzusetzen.
Langfristige Visionen: Sie berücksichtigen aktuelle und zukünftige gesetzliche Anforderungen, logistische Rahmenbedingungen, Mengenverfügbarkeit, Standardisierung sowie den dynamischen Wandel des Wertschöpfungssystems selbst.
1.2 Zuwendungszweck
Zuwendungszweck dieser Förderrichtlinie ist es, den vielschichtigen Übergang und dessen Notwendigkeiten hin zu einer kreislauffähigen Wertschöpfung systemisch zu erforschen. Der Gegenstand der Förderung ist in Nummer 2 im Detail beschrieben.
Die Projekte adressieren praxisrelevante Beispiele und können bis zur prototypischen Umsetzung reichen.
Dabei werden gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte durch Chile, Dänemark, Estland, Frankreich, Kanada, Litauen, Luxemburg, Österreich, Portugal, Schweiz, Spanien, Slowakei, Schweden, Südkorea, Türkei, Ukraine und durch das BMFTR Deutschland zur Entwicklung kreislauffähiger Wertschöpfungssysteme gefördert. Diese Bekanntmachung wird gemäß den Verfahren von Eureka durchgeführt: www.eureka.dlr.de
Eureka ist eine internationale Initiative für grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf dem Gebiet technologischer Forschung und Entwicklung für zivile Zwecke. Ziel ist es, das in Europa vorhandene Potenzial an fachlichem Know-how und Ressourcen in Kooperationsprojekten zu bündeln und somit effektiver zu nutzen.
Ergänzt wird die Förderung durch ein wissenschaftliches Projekt.
Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen vorrangig nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz wirtschaftlich verwertet werden, mit vorheriger Zustimmung des Zuwendungsgebers auch außerhalb beziehungsweise in den am jeweiligen Projekt beteiligten Eureka-Mitgliedsländern.
Alle weiteren Informationen zu:
- 1.3 Rechtsgrundlagen
- 2 Gegenstand der Förderung
- 2.1 Verbundprojekte
- 2.2 Wissenschaftliches Projekt
- 3 Zuwendungsempfänger
- 4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
- 5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
- 6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
- 7 Verfahren
- 7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems