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Förderrichtlinie "Demonstration und Erprobungen innovativer Lösungen für die zivile Sicherheit“

Mit der vorliegenden Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) sollen Umgebungen geschaffen werden, um neue Sicherheitskonzepte und Sicherheitslösungen realitätsnah zu demonstrieren und zu erproben.

Information für AFBW-Mitglieder:
Sie suchen passende Partner für Vorhaben in diesem Kontext? Sprechen Sie uns an! Wir vernetzen Sie gezielt mit anderen Unternehmen und Forschungsinstituten/ Hochschulen und bringen Ihre starken Ideen zusammen.
Darüber hinaus kann die AFBW in gemeinsamen Projekten die Wissenschaftskommunikation übernehmen.
Bitte Kontakt aufnehmen unter heide.schmidt@afbw.eu und 0711 21050 30


Info zum Förderaufruf

Dabei sollen auch komplexe Sicherheitsszenarien abgebildet und beispielsweise durch innovative Simulationsumgebungen ergänzt werden können.
Zielgruppe sind Anwenderinnen und Anwender aus dem Bereich der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie Hilfsorganisationen, z. B. Feuerwehr, Polizei und Technisches Hilfswerk; Betreiber Kritischer Infrastrukturen, z. B. Energie- und Wasserversorger, Verkehrsbetriebe; Gebietskörperschaften, z. B. Kommunen, betroffene Verwaltungen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene; relevante zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Unternehmen der privaten Sicherheitswirtschaft und -industrie.

Was ist der Inhalt der Förderrichtlinie?
Ziel der Förderrichtlinie ist, das Potenzial innovativer Lösungsansätze für die zivile Sicherheit einem breiten Anwenderkreis sichtbar und bewertbar zu machen. Dafür sollen im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsprojekten (FuE) Demonstrations- und Erprobungsumgebungen geschaffen werden, mit denen innovative technische und oder nichttechnische Lösungen anhand exemplarischer ziviler Sicherheitsszenarien erprobt und bewertet werden können. In den geförderten Vorhaben soll insbesondere eine kooperative Zusammenarbeit zwischen Anwendern und Wissenschaft wirksam werden.

Die neuartigen Lösungen sollen möglichst praxisnah erprobt werden sowie Anwenderbedarfe als auch weitere Nutzungsmöglichkeiten bisheriger Forschungsergebnisse erkannt und somit Hürden für einen Praxistransfer überwunden werden. So sollen Anwender in die Lage versetzt werden, innovative Sicherheitslösungen auf der Basis neuer Forschungsergebnisse unmittelbar und möglichst umfassend zu erproben, zu bewerten und nachfolgend für den Einsatz adaptieren zu können. Dabei ist der Einbezug bereits vorhandener Infrastrukturen, auf die aufgebaut werden kann, ausdrücklich erwünscht. Die Umgebungen sollen möglichst universell nutzbar, erweiterbar sowie übertragbar auf weitere Sicherheitsszenarien und -akteure sein.

Die FuE-Projekte müssen einen Mehrwert für die Erhöhung der zivilen Sicherheit erbringen, einen nachweisbaren Anwenderbedarf adressieren und dabei das Potenzial besitzen, Ergebnisse, die über den aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik hinausgehen, zu generieren. Anzustrebende Ergebnis- und Umsetzungserwartungen sind die eigenständige und nachhaltige Fortführung und Verstetigung der geförderten Demonstrations- und Erprobungsumgebung für Wissenschaft und Praxis nach Projektende. Die Ergebnisse dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz genutzt werden.

Förderbedingungen
Im Fokus steht insbesondere die Konzeption, der Auf- beziehungsweise Ausbau und die Nutzung von Demonstrations- oder Erprobungsumgebungen. Gefördert werden Einzelvorhaben. In begründeten Ausnahmefällen können Verbundprojekte gefördert werden, wenn dies den mit dieser Förderrichtlinie verfolgten Zielen in besonderer Weise dienlich ist. Sofern notwendig und sinnvoll, ist die Einbindung assoziierter Partner möglich.
Damit die neuen Sicherheitslösungen den Anwendern möglichst schnell zur Verfügung stehen, sollen die Projekte auf einen Zeitraum von ein bis maximal zwei Jahren ausgerichtet sein. In der Förderphase soll neben der wissenschaftlichen Konzeption und dem Aufbau eine exemplarische Erprobung und Demonstration der Sicherheitslösungen unter praxisnahen Bedingungen erfolgen.
Gefördert werden FuE-Projekte, die die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Nutzbarkeit der Umgebung für einen möglichst großen Anwenderkreis und andere Szenarien. Möglichkeiten der unentgeltlichen Nutzung durch Dritte.
  • Die Lösungen müssen eine realistische Perspektive für eine Umsetzung in der Praxis aufweisen.
    Die infrastrukturellen und organisatorischen Voraussetzungen für den Auf- oder Ausbau und die Nutzung der Demonstrations- und Erprobungsumgebung sowie gegebenenfalls das Zusammenwirken technischer und nichttechnischer Lösungen für Sicherheitsanwendungen müssen beim Skizzeneinreicher gegeben sein.
  • Die Demonstrations- und Erprobungsumgebung muss einen hohen Innovationsgrad und eine große Praxisrelevanz aufweisen. Das Fähigkeitsspektrum von Anwendern wird bedeutend erweitert und / oder diese werden in die Lage versetzt, Herausforderungen effizient zu meistern, für die bislang keine praktikable Lösung verfügbar war.
  • Die Erforderlichkeit einer Umgebung für die intensive Erprobung und Bewertung innovativer Lösungsansätze (z. B. ein Einsatzdemonstrator, neue Systeme, Verfahren oder Konzepte) muss ersichtlich sein. Insbesondere, wenn die Anwender neue oder erweiterte Fähigkeiten erwerben, neue Arbeitsweisen ermöglicht werden oder die Kompatibilität von und das Zusammenspiel mit vorhandener Ausrüstung und / oder Technik und etablierten Einsatztaktiken entscheidende Herausforderungen bergen.
  • Das FuE-Projekt soll eine Skalierbarkeit und Übertragbarkeit auf unterschiedliche Regionen sowie vielfältige komplexe Sicherheitsszenarien und relevante Akteure ermöglichen. Zudem soll das Projekt eine besondere Strahlkraft im Sinne einer bundesweiten Relevanz und eines hohen Wirkungsanspruchs besitzen.
    Es soll ein entscheidender Mehrwert für den Praxistransfer zur Erhöhung der Sicherheit der Bürger erreicht werden.
  • Der Betrieb der auf- oder auszubauenden Demonstrations- und Erprobungsumgebung muss über die Förderphase hinaus gewährleistet werden.
  • Nutzbarkeit der Umgebung für einen möglichst großen Anwenderkreis und andere Szenarien. Möglichkeiten der unentgeltlichen Nutzung durch Dritte.

Einreichungsstichtag
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Phase können Projektskizzen beim zuständigen Projektträger jederzeit und ganzjährig (ohne feste Stichtage) eingereicht werden. Die Auswahl erfolgt anlassbezogen im Hinblick auf Themen und Dringlichkeit. Die Laufzeit der Förderrichtlinie ist bislang auf den 30.06.2027 befristet.

Weitere Informationen
Zur Erstellung von Projektskizzen (erste Stufe) und förmlichen Förderanträgen (zweite Stufe) ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen.

Die verbindliche Vorlage für die Projektskizzen finden Sie hier zum Download.

Da es sich bei dem vorliegenden Text nur um einen Auszug handelt, entnehmen Sie bitte spezifischere Informationen der Förderrichtlinie auf bmftr.de.

FAQ zur Förderrichtlinie finden Sie hier zum Download.

Ansprechpartner
Vor Einreichung einer Projektskizze wird empfohlen, sich zur Beratung an die Ansprechpartner bei dem vom BMFTR beauftragten Projektträger VDI Technologiezentrum zu wenden.
Dr. Christian Fenster
fenster@vdi.de
+49 211 6214-378

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